Mein Ostseeplätzchen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienhäuser

MEIN-OSTSEEPLÄTZCHEN M.J.UG

§ 1 Allgemeines

1.1    Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind sämtliche Verträge, die wir mit einem Gast, Veranstalter oder sonstigem Vertragspartner („Kunde“) in Bezug auf die Vermietung unserer Ferienwohnungen schließen. Sie gelten ebenso für jegliche Leistungen, die wir dem Kunden gegenüber erbringen. Jeder Kunde erkennt diese AGB als verbindlich für mit uns abgeschlossene Verträge an.

1.2    Auf die mit uns geschlossenen Verträge und die von uns erbrachten Leistungen finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Sämtlichen entgegenstehenden und/oder zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie finden keine Anwendung, es sei denn, dass wir uns mit ihnen ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt haben.

§ 2 Vertragsschluss, Übergabe, Nutzung

2.1    Unsere Angebote, Mitteilungen usw. sind lediglich als Aufforderung an den Kunden zu werten, eine Buchung vorzunehmen (invitatio ad offerendum). Der Vertrag kommt nur zustande, wenn wir die Buchung schriftlich, mündlich oder in anderer Weise (z.B. in Textform oder durch Erfüllung) annehmen bzw. bestätigen.

2.2    Der Kunde muss am Buchungstag mindestens 18 Jahre alt sein.

2.3    Die vereinbarten An- und Abreisezeiten sind bindend. Soweit nicht anders vereinbart, kann das vertragsgegenständliche Mietobjekt („Ferienwohnung“) am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Es muss spätestens um 10.00 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Danach dürfen wir über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis   16.00 Uhr 25% des Tagespreises in Rechnung stellen, ab 11.00 Uhr 80% und ab 14.00 Uhr 100% des Tagespreises. Eine Anreise des Kunden nach dem frühesten Verfügbarkeitszeitpunkt der Ferienwohnung lässt den Mietpreis unberührt.

2.4    Der Kunde wird von der Entrichtung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen oder Krankheit das Mietobjekt nicht nutzen kann oder vorzeitig abreist.

2.5    Die Ferienwohnung darf nur für den Urlaubsgebrauch genutzt werden. Die Unter- oder Weitervermietung ist unzulässig.

2.6    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die Ferienwohnung maximal von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, die im Prospekt und/oder Internet angegeben ist. Das gilt auch für Kinder, unabhängig von deren Alter. Wird die Ferienwohnung von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so dürfen wir ohne Ankündigung alle überzähligen Personen der Ferienwohnung und/oder des Grundstücks verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden Folge geleistet, so dürfen wir den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks verweisen. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

2.7    Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen o.ä. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Wir dürfen deren umgehende Entfernung verlangen. Geschieht dies nicht unverzüglich, so dürfen wir den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks verweisen. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der uns entstandene Schaden geringer als der einbehaltene Betrag ist.

2.8    Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

2.9    Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass in dem Mietobjekt nicht geraucht wird und dass das Ausnehmen von Fischen ausschließlich in der Küche im Rahmen der Zubereitung für den unmittelbaren Verzehr und in dem dafür angemessenen Umfang stattfindet. Wird entgegen dieser Verpflichtungen in der Wohnung geraucht oder werden Fische ausgenommen, sind wir berechtigt, für den dadurch ausgelösten zusätzlichen Reinigungsaufwand pauschalen Schadenersatz in Höhe einer Tagesmiete für die Ferienwohnung nach dem aktuellen Saisonpreis zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.10    Der Kunde achtet darauf, Fenster und Türen während der eigenen Abwesenheit zu verschließen, da es jederzeit zu einem unvorhersehbaren Wetterumschwung kommen kann.

2.11    Der Kunde hat die allgemeine Platzruhe der Ferienanlage ab 22 Uhr zu beachten. Gespräche auf der Terrasse/Balkon sind nur noch in Zimmerlautstärke zu führen.

2.12    Der Kunde kann – auch in Feriengebieten – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder Ähnlichem ausgesetzt sein. Wir können für Lärm nicht verantwortlich gemacht werden.

2.13    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sich die mitreisenden Kinder unter 14 Jahren nicht unbeaufsichtigt aufhalten.

2.14    Auf dem gesamten Gelände darf kein offenes Feuer und Feuerwerk entzündet werden. Grills dürfen nur mit fabrikmäßig hergestellter Holzkohle betrieben werden. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäßes Nutzen der Grillgeräte (Funkenflug) entstehen. Bei anhaltender Trockenheit kann ein Grillverbot durch uns verhängt werden. Die Entsorgung der abgekühlten Asche/Kohle darf nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Behälter erfolgen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1    Alle Preise sind in EURO je Ferienwohnung pro Tag angegeben, sofern nicht ausnahmsweise eine anderweite Angabe vorgenommen wurde. Die Buchung ist sofort verbindlich, egal auf welche Weise sie erfolgt. Wenn wir die Buchung annehmen, senden wir dem Kunden eine Bestätigung und Anforderungsrechnung zu und der Mietpreis ist entsprechend der nachstehenden Regelungen zu zahlen.

3.2    Zahlungsbedingungen:

Bei Buchung (Vertragsabschluss) erhält der Kunde eine Anforderungsrechnung. Diese ist innerhalb von 3Tagen per Überweisung, zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Mietpreis voll angerechnet. Der Restbetrag ist bis 3 Wochen vor Anreise per Überweisung zu zahlen.

3.3    Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet, und wir dürfen ohne Ankündigung den bestehenden Mietvertrag kündigen. Wir werden versuchen, den Kunden vor unserer Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. § 4 gilt entsprechend.

3.4    Preise:

Die in unserem Prospekt oder Internet-Auftritt angegebenen Preise sind Endpreise inklusive fester, obligatorischer Nebenkosten. Vor Ort kommen ggf. noch verbrauchsabhängige Kosten sowie Aufwendungen für Nebenleistungen hinzu.

Sofern nichts anderes im Prospekt, Internet und/oder der Preisliste angegeben ist, handelt es sich bei dem Mietpreis um den Preis inklusive Endreinigung und Verbrauch von Wasser und Strom sowie Heizung.

3.5    Steuern:

Im Falle von Preissteigerungen, erhöhten Steuern, Abgaben o. ä., die bis 21 Tage vor Beginn der Mietzeit eintreten, dürfen wir den Mietpreis verhältnismäßig um bis zu 5% erhöhen. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung des Vertrages.

3.6    Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch ihn sind nur zulässig, sofern die Ansprüche des Kunden unbestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt und fällig sind.

§ 4 Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt

4.1    Eine Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail, Fax, Brief). Sie wirkt ab Zugang bei uns.

4.2    Folgende Gebühren fallen bei einer Stornierung an, wobei dem Kunden der Nachweis freisteht, dass der uns entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist:

a.    25% des Mietpreises bei Vertragsrücktritt bis 100 Tage vor Mietbeginn;

b.    50% des Mietpreises bei Vertragsrücktritt bis 50 Tage vor Mietbeginn;

c.    80% des Mietpreises bei Vertragsrücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn;

d.    100% des Mietpreises bei Vertragsrücktritt ab dem 29. Tag vor Mietbeginn, Nichterscheinen und Stornierung nach Mietbeginn.

4.3    Erhalten wir keine formgerechte Stornierung, so fallen 100% des gesamten Mietbetrages, auch wenn die gemietete Ferienwohnung nicht bezogen wird, an. Der Kunde darf jedoch nachweisen, dass der uns entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

4.4    Sofern wir das Mietobjekt anderweitig zum vollen Preis vermieten können, reduzieren sich die unter Ziff. 4.2 aufgeführten Gebühren auf 25% des gesamten Mietbetrages, mindestens jedoch  EURO 100,-. Kann die Ferienwohnung nicht oder nicht zum vollen Preis anderweitig vermietet werden, so gelten die unter Ziff. 4.2 aufgeführten Gebühren vollen Umfangs.

4.5    Sofern der stornierende Kunde für das Mietobjekt einen anderen Mieter für denselben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptieren wir diese Änderung gegen Zahlung einer Gebühr von EURO 50,-. Die Mitteilung über den beabsichtigten Wechsel muss zumindest in Textform erfolgen.

4.6    Jede Umbuchung gilt, soweit nicht von Ziff. 4.5 erfasst, als Stornierung (mit den vorstehend be-schriebenen Folgen) mit nachfolgender Neubuchung.

4.7    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Abbruchsversicherung.

§ 5 Schäden, Reklamation, Endreinigung

5.1    Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Ferienwohnung sorgsam zu behandeln und sie im gleichen Zustand zurückzugeben, wie diese übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Abnutzung und Verschleiß. Der Kunde ist für Schäden an der Ferienwohnung und/oder Inventar, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich – unabhängig, ob diese von ihm selbst oder von anderen, die von ihm Zugang zur Wohnung erhalten haben, verursacht werden. Sofern der Kunde für kleinere Schäden oder Abhandenkommen von Inventar verantwortlich ist, übernehmen wir diese im Wege der Kulanz bis zum Gesamtwert von EURO 30,- pro Mietperiode, sofern der Kunde das Schadensformular, das an der Rezeption erhältlich ist, unterschreibt.

5.2    Schäden an der Ferienwohnung und/oder Inventar, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen uns sofort gemeldet werden.

5.3    Die Ferienwohnung wird dem Kunden ohne Mängel übergeben. Sollte der Kunde bei seiner Ankunft eine mangelhafte Reinigung sowie Schäden oder Mängel an der Ferienwohnung feststellen, obliegt es ihm, dies zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung, zu Schäden oder Mängeln sollten idealerweise schnellstmöglich, hilfsweise in angemessener Frist nach Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, nicht zu einer Vergrößerung des Schadens, eines Mangels oder eines Fehlers beizutragen. Der Kunde ist im Falle einer Reklamation dazu verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Abhilfe oder Ausbesserung eines Mangels oder Schadens einzuräumen. Sollte der Kunde im Falle eines Mangels vor Ende des Mietzeitraumes, ohne eine vorhergehende Absprache mit uns abreisen, so geschieht dies auf seine eigenen Kosten und sein eigenes Risiko. Der Kunde verzichtet damit zugleich auf ein etwa bestehendes Recht, den Vertrag wegen des Mangels zu kündigen und/oder weitere Rechte daraus geltend zu machen, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz zu erheben. Denn in diesem Fall hat der Kunde die Behebung des Mangels oder einen eventuellen Umzug in ein Ersatzobjekt vereitelt. Bei einer Reklamation dürfen wir nach freiem Ermessen entscheiden, den Kunden in einem Ersatzobjekt von entsprechender Qualität unterzubringen oder anders zu entschädigen. Wenn eine Reklamation aus Sicht des Kunden während der Mietdauer nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss er uns diese zur weiteren Behandlung in schriftlicher Form und spätestens 14 Tage nach Ende der Mietdauer übermitteln.

5.4    Der Kunde ist verpflichtet, die Ferienwohnung aufgeräumt zu hinterlassen. Die Endreinigung ist in der ersten Nacht des Mietpreises enthalten. Gleichwohl obliegt dem Kunden die Verpflichtung zum Abwasch des Geschirrs, Ausräumen des Kühlschrankes, Grobreinigung des Backofens und Aufräumen innerhalb und außerhalb der Ferienwohnung (Balkon/Terrasse) sowie die Entsorgung des angefallenen nach Sorten getrennten Hausmülls an der Abfallstation. 

§ 6 Haftung, höhere Gewalt

6.1    Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf

a)    der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)    Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder

c)    Verletzung essenzieller Vertragspflichten (Kardinalpflichten)

durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen oder auf den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

6.2    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, unserer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen. Soweit wir für die Verletzung von Kardinalpflichten haften, beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden.

6.3    Für eingebrachte Gegenstände des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB. Versicherungsschutz für vom Kunden eingebrachte Gegenstände besteht von unserer Seite nicht. Fahrzeuge, die auf dem Grundstück abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Grundstück abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haften wir nicht.

6.4    Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen für den Kunden erkenntlich lediglich von uns vermittelt werden (z. B. Sport, Ausflüge, Besuche und Besichtigungen, Beförderungsleistungen, Verpflegungsleistungen).

6.5    Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.6    Soweit die Durchführung des Mietvertrages aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Streik, Aussperrung oder ähnlicher schwerwiegender Ereignisse, die bei Buchung nicht vorhersehbar waren, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, sind wir berechtigt, die Buchung zu stornieren; wir können nicht für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden. Bei höherer Gewalt sind wir dazu berechtigt, alle entstandenen Kosten, hierunter die Buchungskosten, die in Verbindung mit der Stornierung entstehen, vom Kunden erstattet zu bekommen.

§ 7 Sonstiges

7.1    Erfüllungsort für unsere Leistungen ist Bonsberg 5a 24395 Niesgrau

7.2    Gerichtsstand ist für beide Seiten Flensburg.

7.3    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

7.4    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.